Förderverein


Liebe Eltern,

Wir möchten Sie gerne auf unseren Förderverein aufmerksam machen und Sie als förderndes Mitglied gewinnen.

Langjährige Erfahrungen aus der schulischen Praxis haben gezeigt, dass trotz Lehrmittelfreiheit die zur Verfügung stehenden Lehr- und Unterrichtsmittel nicht immer ausreichen, um einen optimalen Unterricht zu gewährleisten. Unser Hauptziel ist deshalb, Schülern und Lehrerkollegium finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Freude am Lernen zu erhöhen und einen technischen Standard bei der Geräteausstattung zu erreichen, der den Anforderungen an unsere Grundschule gerecht wird.
Mit den Beiträgen und Spenden unserer Mitglieder und Dritter sowie aus den Erlösen durchgeführter Veranstaltungen ( z.B. Schul- und Sportfeste ) wollen wir in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium zusätzlichen Spielraum für einen noch besseren Schulalltag schaffen.

Der Förderverein hat sich im Laufe der Jahre zu einem unverzichtbaren Partner der Beethovenschule entwickelt. Die eingenommenen Mittel werden ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der Schule eingesetzt. Der Verein ist ein Instrument der Selbsthilfe.

Da alle Schüler/innen unserer Grundschule von den Mitteln, die der Förderverein zur Verfügung stellt, profitieren, ist es wünschenswert, dass möglichst viele Eltern Mitglieder im Förderverein werden. Mit Ihrer Hilfe sind wir auch zukünftig in der Lage, die pädagogischen und inhaltlichen Ziele der Beethovenschule zu unterstützen und dort zu investieren, wo der Qualitätsanspruch der Schule den vom Gesetzgeber vorgesehenen Bedarf übersteigt. Wir sind Ihnen für jede Unterstützung des Fördervereines dankbar.

WIR KÖNNEN NUR FÖRDERN, WENN SIE UNS UNTERSTÜTZEN
                   WERDEN  SIE  MITGLIED.

(Antragsformular/Beitrittserklärung siehe rechte Seite)

Vielen Dank.

     C.O.KÜHNE                       
Vorstandsvorsitzender Förderverein


P.S. Der Förderverein ist gemeinnützig. Spenden an den Förderverein sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens innerhalb der bestehenden Höchstbeträge absetzbar.